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Ja auch wir Paintballspieler haben im Rechtsstaat die Möglichkeit eine Behörde zum stolpern zu bringen. Auch wenn wir noch so viel Gegenwind haben, machen solche Gerichtsurteile Mut immer weiter zu machen und auf Einsicht der Entscheidungsträger zu hoffen.
Mit den Urteilen vom 18.Februar 2010 hat der Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes wie in den vorausgegangenen Urteilen der Verwaltungsgerichte Stade und Lüneburg entschieden, dass Paintball und auch Reball entgegen der Einstellung der beklagten Behörden eben nicht gegen die Menschenwürde verstößt. Nach Auffassung des Senats machen sie die Paintballspieler nicht wechselseitig zum bloßen “Objekt” und deshalb ist der oft von den Behörden vorgeschobene Verstoß gegen die Menschenwürde wieder einmal außerhalb einen Paintballfeldes zu Fall gebracht worden. Auch in Stralsund bekommen wir diese Aussage von der zuständigen Behörde gebetsmühlenartig vorgeworfen, eine Besichtigung vor Ort wurde jedoch bisher grundsätzlich verweigert und deshalb bleiben uns solche Aktionen sicher noch weiter erhalten.
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auch Paintball-Spieler haben Rechte
